Wiederaufnahme Flugbetrieb

Wir freuen uns sehr, dass der Flugbetrieb des MCK aller Voraussicht nach am 1. Mai 2020 wieder starten kann. Auch wenn eine endgültige Bestätigung dafür noch aussteht, möchten wir auf folgende Regeln hinweisen. 

Reservierungen (gilt vorerst bis 31. Mai 2020)

Ausflüge im Inland sind maximal mit einer Übernachtung möglich. Wir möchten allen Mitgliedern die Möglichkeit bieten, nach der langen Wartezeit wieder ihrer Leidenschaft nachzugehen und bitten um Fairness und Rücksichtnahme bei den Reservierungen.

Auslandsflüge (gilt vorerst bis 31. Mai 2020)

Jeder Auslandsflug ist durch den Obmann einzeln genehmigen zu lassen. Ein Flug, bei dem sich der Pilot im Ausland (d.h. im Empfängerland) gesetzlich in Quarantäne begeben müsste, ist jedenfalls nicht möglich. Es obliegt dem Piloten, die genauen gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und gegenüber dem Club vor Flugantritt schriftlich nachzuweisen. Für Italien und Kroatien (bis 18. Mai) gilt derzeit ein generelles Einreiseverbot für Ausländer, in Slowenien ist bei der Einreise unverzüglich eine Quarantäne (7+7 Tage) anzutreten.

90-Tage-Regel

Es gelten sowohl die gesetzliche als auch die Club-interne 90-Tage-Regeln für Piloten. 

  • Piloten, die in den letzten 90 Tagen nicht mindestens drei Starts und drei Landungen absolviert haben, dürfen nicht mit Passagieren* fliegen. 
  • Piloten, die in den letzten 90 Tagen nicht mindestens drei Starts und drei Landungen absolviert haben, müssen diese mit einem Freigabeberechtigen* absolvieren. Ausgenommen davon sind die zwei DA20-Katanas, wenn die PPL-Grundausbildung auf diesem Muster erfolgt ist

*Wir erwarten uns in den nächsten Tagen eine Klärung der Modalitäten für Flüge mit anderen Piloten bzw. Passagieren – also Menschen, die nicht im gleichen Haushalt leben, um auch Schul- und Freigabe- bzw. Passagierflüge wieder aufzunehmen.

Foto: Pexels/Pripicart