Nachtsichtflug

Die Ausbildung im Nachtsichtflug (“Night VFR”) ermöglicht es dir, auch bei Nacht zu fliegen, so lange Sichtflugbedingungen gegeben sind. Die Ausbildung wird meist in die Privatpilotenausbildung integriert, kann aber auch als Zusatzmodul bei bestehendem Privatpilotenschein absolviert werden. DIe Ausbildung besteht aus

  • fünf Flugstunden bei Nacht
  • davon mindestens drei Flugstunden mit Lehrberechtigten
  • mindestens eine Stunde Überlandflugnavigation
  • sowie fünf Alleinstarts und Landungen bis zum vollständigen Stillstand

und schon gilt die Nachtflugberechtigung solange der PPL gilt. Eine gesonderte Verlängerung ist nicht notwendig.